Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Eckhard Gerlicher Gastronomie-Großhandel Berlin GmbH (EGUSTO)

1. Geltung

Entsorgt werden Altspeiseöle und Fette pflanzlichen Ursprungs (nachfolgend Altspeiseöl) aus der Gastronomie und der Lebensmittelindustrie. Für alle Entsorgungsleistungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Entsorgungsbedingungen. Sie werden anerkannt mit der Aufstellung des Entsorgungsbehälters oder spätestens mit der Abholung und Bezahlung des Altspeiseöls. Dem stehen abweichende AGB des Kunden nicht entgegen, es sei denn diese wurden durch EGUSTO schriftlich anerkannt.
Geliefert werden hochwertige pflanzliche Öle und Fette für die Gastronomie,  vornehmlich zum Braten und Frittieren sowie sonstiger Gastronomie-Bedarf.

 

2. Auftragserteilung und Auftragsbestätigung

Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel fernmündlich, per Fax, schriftlich oder per E-Mail. Die Annahme des Auftrages erfolgt durch fernmündliche Bestätigung oder durch Abholung.

 

3. Entsorgungsbelege

Der Kunde enthält einen Entsorgungsbeleg, mit dem gegenüber den zuständigen Behörden ein Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der Altspeiseöle geführt werden kann.


4. Verunreinigungen und Qualitätszusicherungen

Der Kunde stellt sicher, dass ein durch die EGUSTO zu entsorgendes Altspeiseöl frei von Verunreinigungen jeglicher Art ist und keine mineralischen Öle, Speisereste oder sonstige Stoffe enthält. Der Kunde versichert mit der Unterschrift auf dem Entsorgungsbeleg, dass es sich ausschließlich um Altspeiseöle und Fette pflanzlichen Ursprungs handelt und Verunreinigungen lediglich durch den üblichen Einsatz als Frittieröl erfolgen. Er verpflichtet sich, insoweit eine einschlägige Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, die in den Geschäftsräumen der  EGUSTO GmbH ausliegt oder auf der Internetseite unter www.egusto.eu eingesehen und heruntergeladen werden kann.
Wird die Selbstverpflichtungserklärung nicht binnen zwei Wochen nach Unterschrift des Entsorgungsbeleges durch den Kunden unterschrieben bei der EGUSTO hinterlegt, so gilt diese als anerkannt.
Die gelieferte Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Reklamationen sind unverzüglich dem Fahrer anzuzeigen oder binnen 2 Werktagen schriftlich bei der EGUSTO einzureichen. Im Falle einer berechtigten Reklamation behält EGUSTO sich die Ersatzlieferung vor.

 

4a. Selbsterklärung für die Lieferung von Altspeisefetten und - ölen für die Produktion von Kraftstoffen

Entstehungsbetrieb/Vertragsnr. (KD-Nr.): siehe Vorderseite
für nachhaltige Biomasse nach Richtlinie (EU) 2018/20011
Empfänger: Eckhard Gerlicher Gastronomie-Großhandel Berlin GmbH, 13509 Berlin
Menge entstandener Abfall/Reststoff in t4: abrufbar mit ERP-Programm Sage 50
Bei dem gelieferten Material handelt es sich ausschließlich um Altspeisefette und – öle2. Es wurde keine Vermischung mit Biomasse
anderen Ursprungs vorgenommen. Das Material ist vollständig pflanzlichen Ursprungs3. Den Anforderungen der nationalen Abfallge-
setzgebung im Hinblick auf Abfallvermeidung und Abfallmanagement wird Folge geleistet.
Hinweis: Mit dieser Selbsterklärung nimmt der Entstehungsbetrieb zur Kenntnis, dass Auditoren der anerkannten Zertifizierungsstel-
len überprüfen können, ob die relevanten Anforderungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 eingehalten werden. Es ist zu beachten, dass
die Auditoren der Zertifizierungsstellen zur Beobachtung ihrer Tätigkeit ggf. von BLE-Kontrolleuren begleitet werden.
Zudem ist REDcert Mitarbeitern wie auch von REDcert anerkannten Auditoren die Durchführung einer Sonderkontrolle bzw. eines
Witnessaudits zu gewähren.
Wir gehen davon aus, dass Sie dieser Vertragsergänzung zustimmen. Anderenfalls bitten wir um Nachricht binnen vierzehn Tagen.

1 Nur Biomasse, die definiert ist als biologisch abbaubarer Teil von Produkten, Abfällen und Reststoffen biologischen Ursprungs der Landwirtschaft, einschließlich
pflanzlicher und tierischer Stoffe, der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige, einschließlich der Fischerei und der Aquakultur sowie den biolo-
gisch abbaubaren Teil von Abfällen, darunter auch Industrie- und Haushaltsabfälle biologischen Ursprungs (Richtlinie (EU) 2018/2001).
2 Bitte beachten Sie, dass tierische Fette in einigen Mitgliedsstaaten nicht als Biomasse anerkannt werden. Biokraftstoffe, die aus Rohstoffen tierischen Ursprungs
hergestellt wurden, könnten gegebenenfalls in diesen Staaten als nicht anrechenbar auf die Biokraftstoffquote betrachtet werden.
3 Pflanzliches Öl, welches zum Garen oder Frittieren tierischer Erzeugnisse verwendet wurde, könnte unvermeidbare Anteile tierischen Ursprungs enthalten. Diese
unvermeidbaren Anteile werden nicht als tierisches Fett/Öl klassifiziert.
4 Gesamtmenge nachhaltig gelieferter Abfall/Reststoff
REDcert-EU Selbsterklärung – Abfall und Reststoffe (verkürzt) @REDcert
Vers. 2.0 Date: 01.07.2021

 

5. Preise

Die Entsorgung erfolgt zu dem auf dem Entsorgungsbeleg ausgewiesenen Tagespreis, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Lieferung erfolgt zu den vereinbarten Tagespreisen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche gelieferten Produkte Eigentum der EGUSTO.

 

6. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungsbeträge werden 5 Werktage nach Rechnungsdatum fällig. Alle Zahlungen haben ohne jeden Abzug in Euro zu erfolgen. Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftigen Titeln zulässig oder mit solchen Forderungen, die von EGUSTO schriftlich anerkannt wurden. Als Datum des Zahlungseinganges gilt der Tag, an dem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wird oder in bar vorliegt. Für Verzugszeiten werden Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Zinsen der Großbanken für ungedeckte Kontokorrentkredite berechnet.

 

7. Liefer- und Entsorgungstermine

Der Liefer- und/oder Entsorgungszeitpunkt wird fernmündlich unverbindlich vereinbart. Die Einhaltung dieses Termins richtet sich nach Verkehrs- und Witterungsverhältnissen und kann daher nicht rechtlich verbindlich zugesagt werden. EGUSTO ist bemüht, immer termingerecht zu liefern  und zu entsorgen. Angegebene Termine sind im Zweifel unverbindlich. Bei Ereignissen, die auf höherer Gewalt oder Streik beruhen, ist EGUSTO berechtigt eingegangene Entsorgungspflichten ganz oder teilweise zu verschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden aus verspäteter Anlieferung oder Entsorgung sind auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

8. Entsorgungsbehälter

Die EGUSTO stellt geeignete Behälter leihweise zur Entsorgung zur Verfügung. Die Behältnisse verbleiben Eigentum der EGUSTO. Der Kunde haftet für den Verlust oder die Beschädigung der ihm überlassenen Behältnisse.
Für beschädigte oder abhanden gekommene Leergutbehälter werden je Behältnis 15,00€ in Rechnung gestellt.

 

9. Gewährleistung und Haftung

Die EGUSTO gewährleistet die Entsorgung nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit der EGUSTO ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Personenschäden. Für Schäden, die aus fehlerhafter oder unsachgemäßer Verwendung entstehen wird keine Haftung übernommen. Bei Verunreinigung der Altspeiseöle sind die Zurückweisung und die Geltendmachung des dadurch entstandenen Schadens vorbehalten. Der Kunde verpflichtet sich, die in die Behälter der EGUSTO verbrachten Altspeiseöle ausschließlich durch die EGUSTO entsorgen zu lassen und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so verpflichtet er sich, einen pauschalen Schadenersatz von 150,00 Euro je Fall an die EGUSTO zu zahlen.

 

10. Freier Zugang

Der Kunde verpflichtet sich, der EGUSTO zur Anlieferung und Entsorgung freien Zugang zu verschaffen insbesondere die Transportwege und Lagerstätten frei von Müll und sperrigen Gegenständen zu halten, die den Zugang erschweren.

 

11. Vertragslaufzeit

Ein Liefer- und/oder Entsorgungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Im Falle der Kündigung ist sämtliches Leergut an die EGUSTO herauszugeben.

 

12. Generalklausel / Kündigung

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Lieferung oder Entsorgung ist Berlin. EGUSTO kann jedoch Kunden auch an dem für sie zuständigen Gericht verklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Im Falle der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser Geschäfts- und Entsorgungsbestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sie ist sodann durch eine solche zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Berlin, 01.07.2020